Der Bauträgerkaufvertrag nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schützt den Käufer vor Insolvenzrisiken des Verkäufers.
Der Kaufvertrag wird vor Beginn der Umbaumaßnahmen abgeschlossen, damit alle projektbezogenen Kosten absetzbar sind.
Der Investor erhält nach der Kaufvertragsbeurkundung eine Auflassungsvormerkung (Eigentumsanspruch) im Grundbuch der Denkmalimmobilie – ein weiterer Verkauf ist damit ausgeschlossen.
Im Bauträgerkaufvertrag werden alle wesentlichen Vereinbarungen festgehalten, wie z. B. Kaufpreis, Ausstattung, Sonderwünsche, ein Zahlungsplan nach Baufortschritt sowie der Fertigstellungstermin.